Fataler Eintrag im Richtplan

Wenn wir uns darüber einig sind, dass infolge neuer ökologischer Erkenntnisse unser  Oberstübchen neu zu vermessen sei (siehe auch Posting vom 6. August), dann muss ein Beschluss des Gemeinderats bei der Verabschiedung des kommunalen Richtplans erstaunen: 

Die geltenden Höhenlimiten der 40, 60 und 80m-Hochhauszonen sollen ersatzlos aufgehoben werden. Zudem soll es möglich sein, Hochhäuser zu «verclustern», d.h. Gruppen zu bilden. «Cluster» aus dem Englischen bedeutet Bündel, Schwarm oder Ballung und in der Epidemiologie «Wucherung».

Der Richtplan, 2018 vorgelegt und in Jahren zuvor erarbeitet, ist unverschuldet nicht mehr auf dem neusten Stand. Er hätte in den vergangenen drei Jahren angepasst werden können. Die neuen Erkenntnisse aus Klima, Energie, Ökologie und der Wohnsoziologie verlangen eher die Widerabschaffung der Zürcher Hochhauszonen, als deren Ausweitung durch Ballung von Hochhäusern in unlimitierter Höhe.  

Die Grünliberale Partei hat den beschriebenen wenig grünen Vorschlag im Rat eingebracht und «zuerivitruv» hat den obigen Bildvergleich zur Veranschaulichung erstellt. Sie sehen die Gruppierung und eine Andeutung der unbeschränkten Höhen. 

Wollen wir das? Wenn nicht, muss der Richtplan Siedlung (es gibt noch den zweiten für Verkehr) abgelehnt werden.

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