BZO

Hinter diesen drei Buchstaben verbergen sich die Bauregeln in unserer Stadt im schönen, offenen Gletschertal mit dem See. «Bau- und Zonenordnung» heisst das Dokument, das die Bebauung regelt. Wenn man bedenkt, dass damit die Gesamtgestalt der Stadt und die Gerechtigkeit unter den Bauakteuren und die Qualität für die darin lebende Bewohnerschaft gelenkt wird, kann die Bedeutung dieser BZO kaum überschätzt werden. 

Kern des Gerechtigkeitsaspekts ist die Ausnützungsziffer, eine Art Dichte-Koeffizient auf den Grundstücken. In ihrer Wirkung ist sie zudem Regulator der baulichen Volumetrik. Bei allen «Warzen» im Stadtbild, die uns stören, ist sie umgangen worden. Zum Beispiel beim Frauenspital 1974 und bei den meisten Hochhäusern, die irgendwo aus dem Stadtbild ragen.

Weil kaum bemerkt oder beanstandet, hat sich im Hochbaudepartement von Stadtrat André Odermatt und der Stadtbaumeisterin Katrin Gügler die Praxis eingebürgert, den Bauherren – oft Immobilienkonzernen – den Gestaltungsplan als Umgehungsinstrument anzubieten und über die BZO hinaus erhebliche Ausnützungsgeschenke zu machen. Im letzten Posting wurde Tellco/Heinrichstrasse als Beispiel dazu angeführt. 

«zuerivitruv» ist der Meinung, dass im Bauwesen nicht alle Werte über Bord geworfen werden dürfen, um Bevorzugungen von Investoren zu schaffen. Die BZO ist ein gutes Instrument der Gerechtigkeit und der Regulierung des Stadtbildes.

Bild: Zürich-Nord, Leutschenbach

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