Ist Hochhaus-Wildwuchs legal?

«These ugly buildings are the ones that will be the most visible” sagt ein Kommentar zum letzten Posting, das vom Zürcher Hochhaus-Wildwuchs handelt. Es muss hier deutlich festgehalten werden, dass Hochhäuser gemäss geltenden Richtlinien einer städtebaulichen Begründung bedürfen, um eine Bewilligung zu erlangen. Fehlt diese, ist ein Hochhausprojekte illegal. Die beiden projektierten und das bereits gebaute Hochhaus «Basilisk» in Altstetten erfüllen diese Bedingung in keiner Weise, denn sie stehen in «the middle of nowhere». Es gibt keinen Grund diese belanglosen Stellen zu markieren. Die geltenden Hochhausrichtlinien sahen Hochhäuser als Ausnahme. Z.B. als begründete Akzente im Stadtgewebe von Zürich – doch keine Rede von unkontrolliertem Wildwuchs. Der erwähnte Kommentar beleuchtet den Aspekt der Stadtgestalt und kritisiert das wilde Herausragen von Wohnsilos aus dem Stadthorizont. Der horizontale und typisch europäische Häuserteppich wird durch herausragende «Stickel» verdorben und als Ganzes chaotisch und schliesslich unappetitlich. Wie die Tour Montparnasse in Paris schon 1973 zeigte, genügt ein einziger Fehltritt um ein Stadtbild zu verderben. Streicht der Blick über eine europäische Stadt, muss «Herausragendes» von Bedeutung für die Allgemeinheit sein. Tut es das nicht, entstehen Störgeräusche und die Stadt disqualifiziert sich selbst. Bleibt die Frage: Sieht das Hochbaudepartement Altstetten als illegales Opferquartier? Und: fühlt sich das Amt für Städtebau für die Stadtgestalt nicht verantwortlich?

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