Spielverderber in Hanglage

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Nachdem wir gesehen haben, dass die Stadt ein Fest der Farben sein kann, kehren wir in die harte Gegenwart Zürichs zurück: Es wird von unserer Administration alles getan, noch in dieser Legislatur (bis Frühling 2026) möglichst viele Hochhäuser durchzudrücken. Auch dort, wo sie städtebaulich nicht begründet sind. Damit wird eine Forderung in den Hochhausrichtlinien umgangen.

Der neuste Fall ereignet sich an der Üetlibergstrasse an der Kreuzung mit der Uetlibergbahn auf dem Grundstück der Bäckerei und Brotproduktion Buchmann. Das Grundstück liegt in leichter Hanglage mit qualitätvollen Siedlungen: Die zwei Gevierte der Gartensiedlung «Rebhügel» (oben Mitte), die beliebte Blockrandsiedlung «Tiergarten» (links) und die neuere Zeilenbebauung bei der Station der Üetlibergbahn. Alle Wohnungen dieser drei Siedlungen sind in guter Beziehung zu ihrer unmittelbaren Umgebung – ein Glück hier zu wohnen.

Jetzt hat sich eine Zuger Generalunternehmung das Grundstück (ganz unten rechts) von Buchmann gesichert um dort ein in dieser Gegend völlig unpassendes Hochhaus hinzustellen. Und wieder zeigt unser Hochbaudepartement die inzwischen üblich gewordene Willfährigkeit. Der «städtebauliche Gewinn» ist einmal mehr nicht gegeben. Besonders bedenklich ist, dass der Quartierverein das Vorhaben lobt. Es ist auch anzunehmen, dass das Baukollegium (dessen Mitglieder vom Amt für Städtebau eingesetzt werden) seinen Segen schon gespendet hat. Das ist das gegenwärtige Niveau des zürcher Städtebaus. Machen wir uns doch schon heute Gedanken zu den Stadtratswahlen anfangs März 2026. Zumindest im Hochbaudepartement, aber auch im Stadtpräsidium braucht es städtebauliche Kompetenz. Im ersteren ist das «Amt für Städtebau» lokalisiert im zweiten die «Stadtentwicklung».

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