«zuerivitruv» würde gerne wieder einmal über schöne Zukunft schreiben, wird aber von wenig erfreulicher Gegenwart erdrückt. Innert zwei Wochen sind wir mit drei Hochhausprojekten konfrontiert worden. Zwei davon sprengen die gesetzliche Höhenlimite von 80 Metern. Am 5. Oktober wurde das Projekt für ein Hochhaus der UBS in Altstetten publiziert. Es folgt auf die schon besprochenen Aussteckungen von Koch-Areal und HIAG. Wie im Bild ersichtlich, füllt das Gebäude die Parzelle und strebt dann als Koloss an der Höhenlimite vorbei bis auf die genannten 108 Meter hinauf. Die 28 Meter Mehrhöhe entsprechen einem 9-stöckigen Wohnhaus – was selbst schon ein Hochhaus bedeutet. Ab 25 Metern Höhe gilt ein Gebäude als Hochhaus.
Es wird so sorglos dahergeplant- und bewilligt, wie wenn es die schon vorhandene Stadt nicht gäbe. Dazu braucht es zwei Verstösse gegen den Grundkonsens der Bau- und Zonenordnung: Den Verzicht auf den Nachweis der städtebaulichen Eignung und einen Gestaltungsplan, der zur Umgehung der Höhenbeschränkung missbraucht wird.